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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der

Mailbloom UG (haftungsbeschränkt)
vertreten durch Timo Rogge
Haus Gravener Straße 96
40764 Langenfeld
E-Mail: info@mailbloom.de

(nachfolgend „MailBloom" oder „Anbieter") und Unternehmen, Gewerbetreibenden sowie sonstigen juristischen oder natürlichen Personen, die MailBloom-Leistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde").

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MailBloom stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsbeschreibung

MailBloom erbringt für Auftraggeber folgende Hauptleistungen:

2.1 Lead-Generierung und -Qualifizierung

MailBloom generiert ausschließlich über bezahlte Werbekampagnen auf externen Plattformen (z. B. Meta, Google) Interessenten (nachfolgend „Leads") für den Auftraggeber. Die Kampagnen werden vollständig von MailBloom konzipiert, geschaltet und verwaltet.

Dem Auftraggeber werden ausschließlich Leads übermittelt, die:

  • über die jeweilige Werbeplattform aktiv auf das Angebot des Auftraggebers reagiert haben,
  • eine ausdrückliche Einwilligung (Opt-in) zur Kontaktaufnahme erteilt haben.

Leads ohne gültige Opt-in-Einwilligung werden dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Die interne Qualifizierung, Prüfung und Zuweisung der Leads erfolgt durch MailBloom vor der Übergabe an den Auftraggeber.

Eine garantierte Mindestanzahl an Leads wird von MailBloom in keinem Fall zugesichert. Die tatsächliche Ausbeute hängt von plattformspezifischen Faktoren, Marktbedingungen und der Zielgruppenverfügbarkeit ab, die außerhalb des Einflussbereichs von MailBloom liegen.

2.2 KI-gestützte Vorangebotserstellung

Nach Übermittlung relevanter Daten oder Vertragsunterlagen durch den Auftraggeber analysiert das MailBloom-System die bereitgestellten Informationen und erstellt automatisiert ein individuelles Vorangebot. Dieses dient der psychologischen Vorqualifizierung des Leads vor dem ersten persönlichen Verkaufsgespräch. Das Vorangebot stellt keine verbindliche Leistungszusage von MailBloom dar.

2.3 E-Mail-Marketing und Kontaktverwaltung

MailBloom betreibt im Auftrag des Kunden automatisierte E-Mail-Kampagnen über die integrierte Marketing-Automation-Plattform. Kontakte werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verwaltet, kategorisiert und angeschrieben. Das Versenden von E-Mails an Kontakte erfolgt ausschließlich auf Basis einer wirksamen Einwilligung oder eines vergleichbaren Rechtsgrundes gemäß DSGVO und UWG.

2.4 Dashboard und Reporting

Dem Auftraggeber wird Zugang zu einem passwortgeschützten internen Dashboard gewährt, über das alle Leads, Termine, Kontakte, Rechnungen und Leistungskennzahlen zentral eingesehen werden können. Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

2.5 Individuelle Softwareentwicklung

Auf gesonderte Vereinbarung entwickelt MailBloom individuelle Softwarelösungen zur Optimierung des Vertriebsprozesses des Auftraggebers. Umfang, Vergütung und Lieferbedingungen werden in einem gesonderten schriftlichen Auftrag geregelt.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen MailBloom und dem Auftraggeber kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch MailBloom, oder
  • ausdrückliche mündliche Vereinbarung, die anschließend schriftlich bestätigt wird.

Die Übermittlung einer Kontaktanfrage über das Formular auf der Website (Felder: Firmenname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar, sondern eine unverbindliche Anfrage. MailBloom wird sich nach Eingang der Anfrage zeitnah melden. Mit Absenden des Formulars erklärt der Absender ausdrücklich sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für MailBloom-Leistungen wird individuell vereinbart und in einem gesonderten Angebot oder Vertrag schriftlich festgehalten.

Das vom Auftraggeber freigegebene Werbebudget setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Anteil, der direkt an die jeweilige Werbeplattform (z. B. Meta, Google) abgeführt wird, sowie einem vertraglich festgelegten Anteil für Verwaltung, Kampagnenmanagement und Betreuung durch MailBloom. Dieser Verwaltungsanteil wird im Einzelvertrag entweder als Festbetrag oder als prozentualer Anteil am Gesamtbudget ausgewiesen. Beide Bestandteile sind für den Auftraggeber im jeweiligen Angebot transparent aufgeführt.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Bedingungen:

  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
  • Bei Zahlungsverzug ist MailBloom berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
  • Rechnungen werden in elektronischer Form als PDF oder E-Rechnung ausgestellt und dem Auftraggeber über das Dashboard zum Abruf bereitgestellt.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MailBloom alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Unternehmensdaten, Zielgruppeninformationen und Produktunterlagen für die Erstellung von Kampagnen und Vorangeboten,
  • erforderliche Einwilligungen von Kontakten für den E-Mail-Versand,
  • zeitnahe Rückmeldungen zu übermittelten Leads und Vorangeboten.

Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von MailBloom.

6. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

Alle von MailBloom erstellten Materialien, Kampagnen, Softwarelösungen und Vorangebote bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MailBloom. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.

7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit MailBloom im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Kontaktdaten von Leads und Endkunden), erfolgt dies auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Die Verarbeitung von Daten, die über das Kontaktformular der Website übermittelt werden (Firmenname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

8. Kontaktsperren und Werbewidersprüche

Widerspricht ein Kontakt der Kontaktaufnahme zu Werbezwecken, meldet er sich von der Kommunikation ab oder ist seine Adresse dauerhaft nicht zustellbar, wird der Kontakt im System mit einer Kontaktsperre versehen („Do Not Contact"). Für gesperrte Kontakte ist jede weitere Werbe-Kommunikation ausgeschlossen. Das System verhindert den Versand an solche Kontakte.

Ein Werbewiderspruch nach Art. 21 Abs. 3 DSGVO gilt unbefristet und ohne weitere Voraussetzungen. Er endet erst, wenn die betroffene Person selbst eine neue Einwilligung erteilt. Der Widerspruch ist nicht auf einen Kanal beschränkt: Er umfasst neben E-Mail auch Telefon, Post und jede andere Form der Werbeansprache.

Das Dashboard bietet die technische Möglichkeit, eine Kontaktsperre aufzuheben. Diese Funktion ist ausschließlich für den Fall vorgesehen, dass dem Auftraggeber eine neue, ausdrückliche Einwilligung des Kontakts vorliegt oder die Sperre nachweislich irrtümlich gesetzt wurde. Vor der Aufhebung ist eine ausdrückliche Bestätigung samt Begründung abzugeben; beides wird dauerhaft protokolliert.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Kontaktsperre ausschließlich unter diesen Voraussetzungen aufzuheben. Die Aufhebung einer Kontaktsperre ohne vorliegende neue Einwilligung sowie jede daran anschließende Werbeansprache stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar. Ein solcher Verstoß berechtigt MailBloom zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 9.

Die Entscheidung über die Aufhebung trifft allein der Auftraggeber beziehungsweise der jeweils handelnde Nutzer seines Zugangs. Der Auftraggeber trägt die volle rechtliche Verantwortung für diese Entscheidung und für jede darauf folgende Kontaktaufnahme, insbesondere im Hinblick auf Art. 21 Abs. 3 DSGVO sowie § 7 UWG. MailBloom übernimmt hierfür keine Haftung.

Der Auftraggeber stellt MailBloom von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm veranlassten Aufhebung einer Kontaktsperre oder aus einer anschließenden Kontaktaufnahme entstehen. Das umfasst insbesondere Bußgelder von Aufsichtsbehörden und der Bundesnetzagentur, Abmahn- und Rechtsverfolgungskosten, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von Betroffenen, Mitbewerbern und Verbänden sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

9. Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden im jeweiligen Einzelvertrag geregelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  • Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
  • Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

Mit Wirksamwerden der Kündigung werden Zugänge zum Dashboard deaktiviert und bereitgestellte Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

10. Haftung

MailBloom haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • entgangene Gewinne oder ausgebliebene Abschlüsse des Auftraggebers,
  • die Konvertierungsrate übermittelter Leads in tatsächliche Abschlüsse, da das Verkaufsergebnis von der Vertriebsleistung des Auftraggebers und den jeweiligen Marktverhältnissen abhängt,
  • Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die der Auftraggeber bereitgestellt hat,
  • Ausfälle von Drittplattformen (z. B. Meta, Google, Mautic).

11. Verfügbarkeit und technischer Betrieb

MailBloom ist bestrebt, das Dashboard und die Systeme mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Jahresmittel bereitzustellen. Hiervon ausgenommen sind planmäßige Wartungsfenster, die nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten stattfinden, sowie Ausfälle, die auf höherer Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern beruhen.

12. Änderungen der AGB

MailBloom behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Langenfeld, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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